Mietvertrag richtig aufsetzen
Welcher Mietvertrag ist der richtige? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Vermieter. Je nach Nutzungsdauer Ihrer Immobilie können Sie auf unterschiedliche Arten von Mietverträgen zurückgreifen. Die gängigsten sind unbefristete Verträge, Zeitmietverträge, Index- oder Staffelmietverträge.
Unbefristeter Mietvertrag
Bei diesem Vertrag läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist für den Mieter liegt dabei in der Regel bei drei Monaten. Der Vermieter kann innerhalb von drei bis neun Monaten kündigen, braucht jedoch einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Der wohl bekannteste ist Eigenbedarf.
Zeitmietvertrag
Zeitmietverträge sind sogenannte „qualifizierte Zeitmietverträge“. Das heißt, der Vermieter muss im Vertrag einen gültigen Befristungsgrund angeben (z.B. umfangreiche Umbauarbeiten oder eine geplante Eigennutzung). Dabei gilt: Ist der ursprüngliche Befristungsgrund – egal aus welchem Grund – entfallen, darf der Mieter in der Wohnung bleiben.
Indexmietvertrag
Hier richtet sich die Miethöhe nach dem Verbraucherpreisindex. Das bedeutet: Sie als Vermieter können bei steigenden Lebenshaltungskosten die Miete erhöhen. Grundlage dieses Index liefert die die entsprechende Behörde.
Staffelmietvertrag
Bereits beim Abschluss eines solchen Vertrages werden die Mieterhöhungen schriftlich festgelegt. Es wird genau geregelt, wann die Mieterhöhung erfolgt und um welchen Betrag. Prozentangaben sind dabei unzulässig. Außerdem muss die Miete für mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Auch wenn bei Mietverträgen das Prinzip der Formfreiheit gilt, empfehlen wir immer einen schriftlichen Vertrag, der folgende Angaben mindestens enthalten sollte:
- Name des Vermieters und Mieters
- genaue Anschrift der Wohnung inkl. Stockwerk und Lage (z.B. 3. Obergeschoss, links)
- Miethöhe
- Mietbeginn und gegebenenfalls – ende
- Unterschriften von Vermieter und Mieter
Als persönliche Immobilien-Vermittlung helfen wir Ihnen auch in diesem Punkt.
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Immobilie vermieten lohnt sich das?
Eine Immobilie ist eine gute Geldanlage. Gerade langfristige, stabile Mietverhältnisse machen eine Immobilie besonders attraktiv. Eine ausgezeichnete Lage, attraktive Verkehrsanbindungen sowie moderne und helle Grundrisse bieten großartige Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Auch mit kleinem Budget können Sie sich eine Wohnung als Altersvorsorge oder Investition in die Zukunft leisten. Wir als Immobilienmakler und Vermittler stehen Ihnen dabei zur Seite.
Trotz oder gerade wegen der regelmäßigen Einnahmen, haben aber auch Sie als Vermieter Rechte und Pflichten, die sie einhalten müssen:
- Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung für die Mieter
- Jährliche Wirtschaftsprüfung des Finanzamts
- Teilnahme an Eigentümerversammlungen
- Abstimmung von beispielsweise Sanierungen mit den Miteigentümern
- Pflege und Instandhaltung der Immobilie
- Mieterfluktuation, Renovierung
Immobilie vermieten Steuer – so versteuern Sie Ihre Mieteinnahmen
Einnahmen aus der Vermietung einer oder mehrerer Immobilien müssen Sie nach deutschem Recht versteuern. Nur wenn die steuerlichen Einnahmen nicht die generelle Steuergrenze überschreiten, müssen Sie die Mieteinnahmen nicht versteuern.
Die Einkünfte aus der Vermietung werden in der Anlage V in der Steuererklärung angegeben und unterliegen damit der Einkommenssteuer. Wir vermitteln Ihnen dafür selbstverständlich gerne einen unserer kompetenten Netzwerk-Partner.
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Probleme mit dem Mieter – das hilft
Leider ist niemand vor schwarzen Schafen gefeit.Trotzdem gibt es einige Sicherheiten, die sie bereits bei der Auswahl des Mieters treffen können:
- Sympathie und erster Eindruck des Mieters
- Selbstauskunft des Mieters (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Auskunft zu Beruf, Arbeitgeber, Nettoverdienst
- Angaben zu Mietschulden, Insolvenz
- Auskunft über Art der Nutzung der Immobilie (und Anzahl der darin lebenden Menschen)
- Angaben zu Haustieren
- Gehaltsnachweis
- Bürgschaft der Eltern (insbesondere bei Auszubildenden oder Studenten)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom aktuellen Vermieter (dieser ist allerdings nicht dazu verpflichtet, ein solches Dokument auszustellen)
- Schufa-Auskunft
- Mietkaution
- Bonitätsprüfung (Arbeitsvertrag u.a.)